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Nachlass für Menschen mit Behinderung

Mobilität für Menschen mit Handicap*

SONDERAKTION BIS 30. JUNI 2012

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*Neu: Bis 30.06.2012 ist das Vorhandensein eines Behindertenausweises mit einem Behinderungsgrad ab 50% (ohne ein Merkzeichen) bereits ausreichend für die Gewährung des Nachlasses in Höhe von 15% auf die UVP des Herstellers.


15% Sonderrabatt auf alle Neufahrzeuge für Besitzer eines Schwerbehindertenausweis
Voraussetzungen:

Es liegt ein Schwerbehinderten­ausweis mit einem Behinderungsgrad ab 50 % und einem Merkzeichen "G" (gehbehindert), "aG" (aussergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos), "Blind" oder "B" (ständige Begleitung notwendig) vor.

Bei geistig oder körperlich behinderten Kindern, ohne Schwerbehindertenausweis, ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Behinderung in Verbindung mit der Bestätigung einer der Frühförderstellen erforderlich. Der Kaufvertrag lautet auf die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Ebenfalls nachlassberechtigt sind Kunden mit dem Nachweis einer Conterganschädigung oder einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe aufgrund einer sonstigen Behinderung.